Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Immobilienkauf

Häufig gestellte Fragen rund um den Immobilienkauf (FAQ)

Die Auflistung auf dieser Seite zeigt einige FAQ zum Immobilienkauf.

 

Ihre individuellen Fragen beantworten wir jederzeit gern.

Ich möchte ein Haus/eine Wohnung kaufen. Was muss ich zuerst klären?

Zunächst ist es wichtig, die eigene finanzielle Basis zu kennen. Dann wissen Sie, was Sie sich tatsächlich leisten können.

Darüberhinaus sollten Sie Ihre Wünsche formulieren:
– Größe (Wohnfläche, ggf. Grundstück, ggf. Nebengebäude)
– Lage: Welcher Ort/welche Orte kommen in Frage? Welche Infrastruktur muss am Ort vorhanden sein?
– Stil, Zustand und Alter des Gebäudes
– Energieeffizienzklasse
– Garage/Carport
– besondere Ausstattungsmerkmale z.B. Sauna
– …

Möglicherweise adjustieren Sie Ihre Anforderungen im Laufe Ihrer Suche…

 

 

Kostet eine Besichtigung Geld?

Nein, Besichtigungen sind kostenfrei und unverbindlich.
Makler (oder Privatpersonen), die für Besichtigungstermine Rechnungen stellen, sind nicht seriös.

Wieviel Eigenkapital benötige ich?

Als Faustregel gilt 20-30 % vom Kaufpreis, aber die Anforderungen der Kreditinstitute sind sehr unterschiedlich.
Je mehr Eigenkapital Sie einbringen können, desto besser sind die Darlehenskonditionen.

Ich habe nicht viel Cash, aber Wertpapiere/Lebensversicherungen/Immobilien. Was kann ich als Sicherheit einbringen?

Ihr unabhängiger Finanzierungsberater oder Bankmitarbeiter wird zu Ihrem Eigentum Nachweise anfordern und die gewonnenen Informationen bewerten. Nur auf diesem Weg können Sie in Erfahrung bringen, wie die Kreditinsttute Ihre Wertanlagen klassifizieren.

Ich kenne mich nicht so gut aus. Ist es sinnvoll einen Gutachter oder Sachverständigen hinzuzuziehen?

Grundsätzlich gilt: wer sich nicht gut auskennt, sollte sich Unterstützung holen. Häufig sehen wir an dieser Stelle kompetente Freunde oder Verwandte (Architekten, Handwerker, erfahrene Bauherren oder Immobilienkäufer). Hat man diesen Personenkreis nicht zur Verfügung und ist unsicher, lohnt die Beauftragung eines Sachverständigen auf jeden Fall.
Auch wenn dies keine ganz kleine Kostenposition ist, der Gutachter gibt mit seiner Expertise Sicherheit und Vertrauen in die Entscheidung.

Welche Aufgaben hat der Notar beim Immobilienkauf?

Die Verkaufstransaktion von Grundstücken, Häusern, Wohnungen oder anderer Immobilien kann in Deutschland nur mit Beteiligung eines Notars erfolgen (§ 313 BGB), der zur Neutralität verpflichtet ist. Der Notar darf keine der Vertragsparteien auch als Rechtsanwalt in der Sache beraten.
Der Notar beurkundet (im Regelfall) im Beisein von Verkäufer und Käufer den Kaufvertrag einer Immobilie. Er kümmert sich im Nachgang um die Einholung notwendiger Genhmigungen. Damit sorgt er dafür, dass der Eigentümerwechsel ohne Hürden rechtssicher durchgeführt werden kann.

Eine wesentliche Aufgabe des Notars ist hierbei der Schutz beider Vertragsparteien. Der Verkäufer ist davor zu bewahren, sein Eigentum ohne Bezahlung zu verlieren. Ebenso soll der Käufer nicht den Kaufpreis bezahlen, ohne dass er in den Besitz der Immobilie kommt.

Der Notar haftet für die korrekte Abwicklung des Immobilienverkaufs. Der Verkaufsprozess sowie die Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer werden im Notarvertrag als notariell beurkundeten Immobilienkaufvertrag festgehalten.

Darüber hinaus sorgt der Notar für einen rechtssicheren, ordnungsgemäßen Ablauf des Immobilienverkaufs. Im Vorfeld klärt er offene Fragen und sorgt dafür, dass alle benötigten Unterlagen vorliegen. So müssen beispielsweise mögliche Grundbuchlasten geklärt werden, die Übergabe- und Zahlungsmodalitäten sind zu besprechen, ebenso wie der Umgang mit eventuell vorhandenen Mietverhältnissen.

Anschließend erstellt der Notar den Entwurf des Kaufvertrages und sendet diesen den Vertragsparteien zu. Besteht mit dem Entwurf beiderseitiges Einverständnis, erfolgt der eigentliche Beurkundungstermin. In diesem wird der Vertrag nochmals vorgelesen. Mit Unterzeichnung des Immobilienkaufvertrages im Beisein des Notars wird dieser zu einer rechtsicheren Urkunde und für den Verkäufer und Käufer verbindlich. Sollte eine Vertragspartei verhindert sein z.B. weil die Anreise zu weit/teuer ist, kann diese nachgenehmigen. Der Kaufvertrag ist dann solange schwebend unwirksam.

Sobald der Kaufvertrag rechtswirksam ist, kümmert sich der Notar um den reibungslosen Vollzug. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt eine Fälligkeitsmitteilung mit Fristsetzung an den Käufer. Der Verkäufer erhält eine Kopie dieses Schreibens. Wenn sowohl der Kaufpreis als auch die Grundsteuer bezahlt sind, veranlasst der Notar die Umschreibung des Immobilieneigentums im Grundbuch auf den neuen Eigentümer.

Wer sucht den Notar aus?

Hierzu gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Die Parteien haben Wahlfreiheit. Häufig wird die Notarwahl besprochen. Es hat sich aber eingebürgert, dass der Käufer den Notar aussuchen darf, da er diesen auch bezahlt.

Wer bezahlt den Notar?

Die Notarkosten beim Immobilienkauf sowie die Gebühren des Grundbuchamts (Amtsgericht) trägt in der Regel der Käufer. Abweichende Kostenverteilungen sind nicht gebräuchlich, aber möglich. Eine solche Regelung wäre dann auch Bestandteil der notariellen Urkunde.

Auch wenn der Käufer die gesamten Notar- und Grundbuchkosten übernimmt, haften gesetzlich beide Vertragsparteien gesamtschuldnerisch für deren Begleichung.

Die Höhe der Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Sie berechnen sich unabhängig vom Arbeitsaufwand und betragen insgesamt mit den Gerichtsgebühren rund 2 Prozent vom Kaufpreis.

Sofern noch zu löschende Rechte und/oder Belastungen im Grundbuch stehen (z.B. Grundschulden, Wohnungsrecht, Nießbrauch), trägt der Verkäufer die Kosten für diese Löschungen.

 

Sie haben weitere Fragen? Sprechen Sie uns jederzeit gern an. Wir freuen uns auf Sie!

Das VIVAT-Team beantwortet gern jederzeit Ihre individuellen Fragen.
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