Beim Heizungsgesetz geht die Angst um, seit der erste Gesetzentwurf von Herrn Habecks Ministerium an die Presse durchgesteckt wurde. Viele Eigentümer sind mit den Themen deutlich überfordert. Besonders für ältere Menschen ist der technologische Umstieg bereits ein Hemmnis, sich mit den Neuerungen auseinanderzusetzen.
Der Kostenaspekt steht für viele Haus- und Wohnungseigentümer aber im Fokus: kann ich mir das leisten? Zu diesem Thema werden wir alle noch abwarten müssen, welche Förderungen von Staat und Land es ggf. geben wird.
Für die meisten gilt erst einmal NEIN!
Einbau der Heizung (Öl, Gas, Kohle)
vor 01.01.2024
Einbau der Heizung
nach 01.01.2024 und
vor Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung
Einbau der Heizung
nach 01.01.2024 und
nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung
(01.07.2026 bzw. 01.07.2028)
Neue Gas- oder Ölheizung, aber Wärmenetzanschluß geplant
Solange Ihre aktuelle Heizung noch betriebsfähig ist besteht kein Handlungsdruck. Im Gegenteil: es ist besser abzuwarten, bis die Rahmenbedingungen (auch die Fördermaßnahmen ab 2024) und die Marktlage klarer sind.
Wenn Sie in absehbarer Zeit umstellen müssen, ist eine umfassende Information unerläßlich: Wie weit ist meine Kommune mit der Wärmeplanung? Ist der Bezug von Biogas, Wasserstoff etc. überhaupt zu sichern?
Gern stehen wir Ihnen mit weiteren Informationen zur Seite. Sprechen Sie uns einfach an.
Die Zustimmungsrate zur Energiewende ist laut KfW-Energiewendebarometer in Hessen besonders hoch:
Die insgesamt sehr aufschlußreiche Veröffentlichung des KfW-Energiewendebarometers 2023 finden Sie hier.
Rechtlicher Hinweis:
Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung durch fachkundige Personen. Trotz bester Recherchen können Mißverständnisse entstehen, für die wir keine Haftung übernehmen können.
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