Asbest fand als Baustoff insbesondere in den 1950er bis in die 1980er Jahren Anwendung:
Seit 1993 sind asbesthaltige Produkte verboten. Das gilt auch für den asbesthaltigen Zement, das sogenannte „Eternit“ aus dieser Zeit. Dieser Faserzement wurde wegen seiner außerordentlichen Eigenschaften (leicht, hervorragend dämmend, hitze- und säurebeständig, extrem fest) sehr geschätzt und findet sich daher in vielen Bauten aus dieser Zeit.
Asbest ist nicht per se gesundheitsschädlich. Aber es befällt – sobald sich Fasern lösen – die menschliche Lunge, ist krebserregend und auch Verursacher von Asbestose.
Wer ein Gebäude veräußern möchte und weiß, dass sein Objekt Asbest enthält, muss den Käufer frühzeitig darüber informieren!
Manchmal werden erst bei Umbau- oder Sanierungsarbeiten gesundheitsgefährdende Baustoffe entdeckt, die dann fach- und sachgerecht entsorgt werden müssen.
Einen guten Leitfaden bietet die Broschüre des Umweltministeriums Baden-Württemberg zu diesem Thema: „Asbest in Gebäuden – Die versteckte Gefahr“:
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/service/publikationen/publikation/did/asbest-in-gebaeuden-die-versteckte-gefahr-1/