Neues Gesetz zur Maklerprovision – Entlastung für den Käufer?

12. Juni 2020

Das neue „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ hat nun alle Berliner Instanzen durchlaufen. Es wird am 23. Dezember 2020 in Kraft treten. Vorher gilt die bisherige Regelung.
Die Intension war nach Angabe der Koalition, den Verbraucher bei den Kaufnebenkosten zu entlasten.

Wird das erreicht?

Leider nein, denn der Verkäufer einer Immobilie möchte nach einer seriösen Wertermittlung durch einen kompetenten Makler selbstverständlich seinen Nettoverkaufserlös bekommen. Also werden Verkaufspreise weiter steigen, weil diese die Maklerprovision ganz oder teilweise enthalten.
Und die öffentliche Hand erhält auf diese Weise eine höhere Grunderwerbsteuer…
Ein Schelm, der … dabei denkt!