Hessengeld - Unterstützung für Erstkäufer

Die hessische Landesregierung setzt mit dem Hessengeld ein Wahlversprechen in die Tat um.

Erstkäufer sollen beim Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie in Hessen bei den Nebenkosten entlastet werden.

Gefördert werden je 10.000 Euro für bis zu zwei Käufer und 5.000 Euro pro Kind unter 18 Jahren, max. bis zur Höhe der Grunderwerbsteuer.

Entscheidend für die Gewährung des Hessengeldes ist das Datum des Kaufvertrages (ab 1. März 2024).

Eine Antragstellung ist derzeit noch nicht möglich (wahrscheinlich ab Herbst 2024).

Die Auszahlung soll in zehn gleichen Teilen jährlich erfolgen.

Das Hessengeld ist eine Unterstützung vom Land Hessen für Erstkäufer von Immobilien in Hessen.

Hessengeld in Kurzfassung: was wird gefördert?

KAUFVERTRAG

ab 01. März 2024

SELBSTGENUTZTE IMMOBILIE

in Hessen

ERSTKÄUFER

je 10.000 Euro für bis zu zwei Käufer
und 5.000 Euro pro Kind unter 18 Jahren

MAXIMUM

Höhe der Grunderwerbsteuer

AUSZAHLUNG

über 10 Jahre in gleichen Raten

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