Bad Homburg vor der Höhe: 900 %
Glashütten: 853 %
Friedrichsdorf: 792 %
Glashütten: 853 %
Grävenwiesbach: 690 %
Königstein: werden es tatsächlich 1490 % ???
Kronberg: 742.29 %
Neu-Anspach: 1050 %
Oberursel: 1275 %
Schmitten: 696 %
Steinbach: 1200 %
Usingen: 655 %
Wehrheim: 545 %
Weilrod: 380 %
Bundeseinheitlich wurde die Grundsteuer zum Januar 2025 in Deutschland reformiert. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, wonach die bisherigen jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte für Grundstücke künftig nicht mehr für die Grundsteuer verwendet werden dürfen, ist der Grund für den Paradigmenwechsel.
So musste die Grundsteuer für alle Grundstücke im gesamten Bundesgebiet neu geregelt und neue Bemessungsgrundlagen ermittelt werden.
Die Bundesländer haben sich für unterschiedliche Berechnungsmodelle zur Feststellung der sog. Bemessungsgrundlage entschieden und neue Gesetze erlassen.
Das Land Hessen hat sich nach eigener Aussage im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bewusst für eine sehr einfache Grundsteuer entschieden. Grundlage des Hessen-Modells ist das sogenannte Flächen-Faktor-Verfahren.
Das Flächen-Faktor-Verfahren bedeutet, dass nur die Grundstücksgröße (auch Bodenfläche genannt) und die Wohnfläche zur Berechnung des neuen Einheitswertes herangezogen werden. Flächen, die nicht der Wohnfläche zuzuordnen sind, wie z. B. Kellerräume, sind auch nicht als Nutzungsfläche anzugeben. Die Nutzungsfläche ist lediglich bei einer anderen Nutzung als zu Wohnzwecken anzugeben (betriebliche, gewerbliche oder sonstige Nutzung wie z. B. Vereinsräume).
Außerdem hat Hessen für seine Kommunen eine Empfehlung zur Anpassung der Hebesätze zur Grundsteuer A+B herausgegeben. Hintergrund ist die neue Grundsteuerberechnung, welche auf den neuen Einheitswerten basiert, die jeder Hauseigentümer vom Finanzamt nach seiner Meldung erhalten hat und die ab 2025 gilt. Aus diesen Einheitswerten errechnet sich wiederum ein Messbetrag.
Je nach Messbetragsvolumen würde bei altem Hebesatz die Einnahme der Gemeinde geringer oder höher ausfallen. Um diese Differenz bei den Steuereinnahmen auszugleichen, wird ggf. eine Anpassung des jeweiligen Hebesatzes vom Land empfohlen, um die Aufkommensneutralität zu erreichen.
Aufgrund der Neubewertung aller Liegenschaften durch die Finanzbehörde gibt es aber – zum Teil dramatische – Verschiebungen. Das heißt für manche Hausbesitzer wird es günstiger, für manche teurer.
Wir alle wissen: die Kassen der Gemeinden sind zum Teil arg strapaziert. Königstein hat aufgrund hoher Verluste finanzielle Nöte und wird – wie einige andere Kommunen auch – der Empfehlung nicht folgen (können).
Die Entwicklung der Grundsteuer könnte in Zukunft zu einem weiteren Kriterium werden, wo man sich Wohneigentum leisten kann…
Auf den ersten Blick ist die Spanne der Hebesätze Hochtaunuskreis wirklich extrem: Spitzenreiter ist Oberursel mit 1275 % und – in diesem Fall positives – Schlusslicht Weilrod mit 380 %.
Als in den letzten Wochen die ersten Hebesätze Hochtaunuskreis bekannt wurden, dachte man zunächst: Vordertaunus ist teurer, ja klar…
Aber nein, da liegt nicht der Grund. Die Bodenrichtwerte gehen als Faktor in die Berechung der Messbeträge ein. Gemeinden mit einem hohen Anteil von Liegenschaften im Bereich von Gewerbe- und Mischgebieten haben durch die Reform eine geringere Summe des Gesamtmessbetrags. In reinen Wohngebieten haben sich die Messbeträge in der Regel erhöht. Und so ergeben sich Unterschiede.
Zudem haben sich manche Städte und Gemeinden nicht an die Empfehlungen der Hebesätze (Aufkommensneutralität) gehalten … Den Vogel schiesst Neu-Anspach ab. Und Königstein wird wohl folgen. Zumindest hat die Bürgermeisterin vorgerechnet, dass aufgrund der finanziellen Belastungen ihrer Stadt ein Hebesatz von 1490 % gebraucht wird.
Einheitswert und Messbetrag wurde jedem Grundstückseigentümer von der Finanzverwaltung mitgeteilt
Eine Wertabweichung aufgrund des vereinfachten Verfahrens ist möglich. Bei gravierender Differenz sollte ggf. ein Sachverständiger berechnen, ob sich ein EInspruch lohnen könnte.
Multiplikation Messbetrag x Hebesatz = Grundsteuer p.a.
Die Stadt/Gemeinde kann die Hebesätze jährlich anpassen.
Nach 7 Jahren soll laut Gesetz eine Neubewertung der LIegenschaften vorgenommen werden.
Königstein: hier gibt es eine Haushaltsrede der Bürgermeisterin, die einen Hebesatz von 1490 % für notwendig erklärt …