Grundsteuerreform Hessen – eine Übersicht

Grundsteuerreform Hessen: Die Wohnfläche ist ableitbar aus den Grundrissen

Was Sie wissen müssen, um die angeforderte Erklärung ab 01. Juli 2022 richtig abgeben zu können.

Geänderte Grundsteuer-Basis: wer muss tätig werden?

Die Grundsteuerreform Hessen ist da! Die neue Grundsteuer wird erst ab dem Jahr 2025 umgesetzt, doch bereits im laufenden Jahr 2022 müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks, eines Hauses, einer Wohnung oder eines landwirtschaftlichen Betriebes Ihrem Finanzamt eine umfassende Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einreichen. 

Wann die Erklärung abgegeben werden muss und wer verantwortlich ist

Die Erklärung kann erst ab dem 01. Juli 2022 abgegeben werden. Fristende ist für die Abgabe ist der 31. Oktober 2022.

Verantwortlich für die Abgabe der Erklärung ist derjenige, der zum Stichtag 01.01.2022 Eigentümer war. Auch wenn Sie Ihre Immobilie in diesem Jahr verkauft haben oder noch verkaufen möchten, dann sind Sie verantwortlich für die Abgabe der Erklärung.

Erforderliche Unterlagen und Angaben: was benötigen Sie und wo können Sie es finden?

  • Aktenzeichen → Einheitswertbescheid Finanzamt oder Abgabenbescheid der Kommune
  • Zuständiges Finanzamt → Es ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
  • Lage des Grundstücks → Adresse
  • Eigentümerinnen und Eigentümer → Es müssen immer alle Eigentümer mit Adressdaten genannt werden.

Daten aus dem Grundbuchauszug

  • Gemarkung
  • Flur und Flurstück
  • Größe des Grundstücks
  • Grundbuchblattnummer und gegebenenfalls Miteigentumsanteil

Weitere Objektdaten

  • Wohnfläche in m² (diesem Thema widmen wir uns separat, denn bei älteren Gebäuden liegt diese Information häufig nicht vor und muss dann von Ihnen ermittelt werden!) *
  • ggf. Nutzungsflächen in m²

Mehr zur Berechnung der Wohnfläche erfahren Sie hier:

Wie man die Erklärung abgeben kann

Ihr Steuerberater kann dies für Sie erledigen, wenn Sie ihn mit den o.g. Daten ausstatten. Sie können die Erklärung aber auch selbst online abgeben, indem Sie das ELSTER-Verfahren nutzen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung im Internet auf www.elster.de nötig, sofern Sie dort nicht schon registriert sind. Die Abgabe der Erklärung ist jedoch auch dort erst ab dem 01. Juli 2022 möglich.

Das Finanzamt Hessen hat sehr hilfreiche Informationen zusammengestellt:

https://finanzamt.hessen.de/Grundsteuerreform



Rechtlicher Hinweis:
Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte klären Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall mit Hilfe eines Rechtsanwalts und/oder Steuerberaters.