Die Grundsteuerreform Hessen ist da! Die neue Grundsteuer wird erst ab dem Jahr 2025 umgesetzt, doch bereits im laufenden Jahr 2022 müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks, eines Hauses, einer Wohnung oder eines landwirtschaftlichen Betriebes Ihrem Finanzamt eine umfassende Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einreichen.
Die Erklärung kann erst ab dem 01. Juli 2022 abgegeben werden. Fristende ist für die Abgabe ist der 31. Oktober 2022.
Verantwortlich für die Abgabe der Erklärung ist derjenige, der zum Stichtag 01.01.2022 Eigentümer war. Auch wenn Sie Ihre Immobilie in diesem Jahr verkauft haben oder noch verkaufen möchten, dann sind Sie verantwortlich für die Abgabe der Erklärung.
Daten aus dem Grundbuchauszug
Weitere Objektdaten
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Ihr Steuerberater kann dies für Sie erledigen, wenn Sie ihn mit den o.g. Daten ausstatten. Sie können die Erklärung aber auch selbst online abgeben, indem Sie das ELSTER-Verfahren nutzen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung im Internet auf www.elster.de nötig, sofern Sie dort nicht schon registriert sind. Die Abgabe der Erklärung ist jedoch auch dort erst ab dem 01. Juli 2022 möglich.
https://finanzamt.hessen.de/Grundsteuerreform
Rechtlicher Hinweis:
Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte klären Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall mit Hilfe eines Rechtsanwalts und/oder Steuerberaters.