Grundsteuerreform Hessen – Wie berechnet sich die Wohnfläche?

Grundsteuerreform Hessen – Wie berechnet sich die Wohnfläche?

Grundsteuerreform Hessen: Die Wohnfläche ist ableitbar aus den Grundrissen

Sofern Sie zu Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung Planungsunterlagen des Architekten mit einer Wohnflächenberechnung haben, können Sie sich zurücklehnen.

 

Was mache ich aber, wenn mir diese Daten nicht vorliegen?

  • VARIANTE A:
    Suchen Sie sich die Grundrisse und den Schnitt heraus.
  • VARIANTE B:
    Es sind keine Grundrisse verfügbar und Nachfrage beim Archiv des zuständigen Bauamts erbringt keine Ergebisse: Dann müssen Sie selbst messen. Mithilfe von Maßband, Zollstock oder Lasermessgerät sind die Daten auch gut ermittelbar.
 

Beispiel:
Breite des Raumes: 8,00 m
Länge des Raumes: 4,50 m

→ 8,00 m x 4,50 m = 36 m²

 

Welche Flächen und Räume sind relevant?

Die Grundflächen der tatsächlich zu Wohnzwecken zu nutzenden Räumen und direkt angrenzende Freisitze wie Balkon oder Terrasse addiert.
Prozentuale Abzüge sind für Bereiche anzurechnen, die nur eingeschränkt nutzbar sind. Als Beispiele können hier Terrassen und Balkone genannt werden. Diese Freisitze sind wetterbedingt nicht stetig nutzbar und werden deshalb entsprechend nur zu 25 bis 50 % der Wohnfläche gezählt. Abstriche werden ebenfalls auch bei Dachschrägen gemacht. Da diese nur teilweise zu nutzen sind, kann hier sogar bis zu 100 % der Grundfläche unter einer Dachschräge abgezogen werden.

Besonderheit: Wohnflächen im Dachgeschoss mit Schrägen

Bei der Wohnflächenberechnung kommt Dachschrägen eine besondere Bedeutung zu. Im Bereich der Dachschrägen können nur Teile der Grundfläche eines Raums als Wohnflächeanerkannt werden.

 

 

Merke:

Lichte Höhe < 1 m:              keine Wohnfläche

Lichte Höhe > 1 m < 2 m:   Anrechnung zu 50 %

Lichte Höhe > 2 m:             100% Wohnfläche

Querschnitt eines Dachgeschosses
Die Schnitt-Zeichnung dieses Dachgeschosses berücksichtigt breits die 1-Meter-Linie und 2-Meter-Linie, so dass die Berechnung erheblich erleichtert wird.

Vor allem bei den obersten Etagen eines Einfamilienhauses (auch Reihenhaus, Doppelhaushälfte) oder Dachgeschosswohnungen führt diese Berechnungsmethodik dazu, dass ein u.U. erheblicher Teil der eigentlichen Wohnfläche abgezogen werden muss. Begründet wird dies mit der eingeschränkten Nutzbarkeit dieser Flächen. Die Grundfläche ist zwar vorhanden, jedoch kann man nur gebückt gehen oder auch keinen normalen Schrank stellen.

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Rechtlicher Hinweis:
Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung durch fachkundige Personen. Trotz bester Recherchen können Mißverständnisse entstehen, für die wir keine Haftung übernehmen können.

Weitere Grundlagen für die Meldung zur neuen Grundsteuer finden Sie hier:

https://www.vivat-immobilien.de/grundsteuerreform-hessen/

Die Wohnflächenverordnung finden Sie u.a. hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR234610003.html