Bestellerprinzip light, oder?

Bestellerprinzip light, oder?

15. Mai 2020

Schon lange wird in Berlin über eine Änderung der Maklerprovision im Immobilienverkauf diskutiert. Der vorgelegte Entwurf sieht vor allem vor, das bei Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen die Maklerprovision nach Inkrafttréten des Gesetzes nicht mehr allein vom Käufer getragen werden darf. Zwei Varianten sind aus aktuelle Sicht denkbar:

  • Die Provision wird zu 100 % vom Verkäufer getragen.
  • Die Provision wird hälftig geteilt (analog der langjährigen Praxis in vielen Bundesländern).

Das Gesetz enthält aber statt Klarstellungen auch einige Unklarheiten:

z.B.

Zum Verkauf von (Bau)Grundstücken wird nichts neu geregelt. Das ist erstens verwunderlich, denn auch da müsste die gewollte Entlastung junger Familien greifen. Zum Anderen ist es auch schlichtweg falsch, Grundstücke nicht zu erwähnen, denn wir schließen beim Notar keine EFH-Kaufverträge, sondern Grundstückskaufverträge. Das aufstehende EFH ist dann Bestandteil, aber rein rechtlich betrachtet erwirbt der Käufer ein Grundstück…

Auch zu Mehrfamilienhäusern steht nichts im Gesetz. Sofern ein solches nach WEG geteilt ist, verkaufen wir eigentlich Wohnungen.

Wir sehen schon jetzt Nachbesserungs- oder juristischen Klärungsbedarf.